21 kleinere politische Vereinigungen wurden am 17. Juli 2009 als Parteien zur Bundestagswahl 2009 vom Wahlausschuss zugelassen. Die im Bundestag oder in Landtagen vertretenen „großen“ Parteien CDU, CSU, SPD, FDP, Linkspartei, Bündnis 90/Die Grünen, NPD und DVU mussten sich keiner Prüfung unterziehen um zur Wahl zugelassen zu werden.
Die Liste der anerkannten und nicht anerkannten Parteien findet man hier: bundestag.de
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